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Keine Amtshaftung bei Unterlassung von Geschwindigkeitskontrollen

AmtshaftungJudikaturSChef Hon.-Prof. Dr. Georg Kathrein (Anmerkung)ZVR 2011/182ZVR 2011, 299 - 300 Heft 9 v. 1.9.2011

Zusammenfassung: In verfahrensgegenständlicher Sache geht die erkennende Instanz klärend der Frage nach, ob in Hinblick auf nicht vorgenommene Geschwindigkeitskontrollen Amtshaftungsansprüche auf dem Boden nachbarrechtlicher Schutznormen denkbar sind.

Rechtsgrundlagen: § 52 StVO; § 364 ABGB; § 1 AHG; RL 2002/49/EG

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