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Zur Haftung des Veranstalters

SchadenersatzrechtAufsatzDr. Clemens Lintschinger, MSc, RAZVR 2011/117ZVR 2011, 190 - 194 Heft 6 v. 1.6.2011

Zusammenfassung: Der Autor thematisiert vor dem Hintergrund der Ereignisse der Loveparade in Duisburg die Veranstalterhaftung, indem er auf die herrschende Meinung in der Lehre sowie einschlägige Judikate eingeht.

Rechtsgrundlagen: § 1295 ABGB

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