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Schädigung eines Busses durch jäh auf die Fahrbahn laufende Kuh

SchadenersatzrechtJudikaturo. Univ.-Prof. Dr. Christian Huber, Technische Hochschule Aachen (Anmerkung)ZVR 2011/122ZVR 2011, 203 - 204 Heft 6 v. 1.6.2011

Zusammenfassung: Vorliegendes Judikat wendet sich der Frage zu, ob für an einer Straße weidende Kühe eine Tierhalterhaftung im Falle eines Schadenseintritts zu bejahen ist.

Rechtsgrundlagen: § 81 Abs 2 StVO; § 1311 ABGB; § 1320 ABGB

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