Zusammenfassung: Vorliegendes Judikat wendet sich der Frage zu, ob für an einer Straße weidende Kühe eine Tierhalterhaftung im Falle eines Schadenseintritts zu bejahen ist.
Rechtsgrundlagen: § 81 Abs 2 StVO; § 1311 ABGB; § 1320 ABGB
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Zusammenfassung: Vorliegendes Judikat wendet sich der Frage zu, ob für an einer Straße weidende Kühe eine Tierhalterhaftung im Falle eines Schadenseintritts zu bejahen ist.
Rechtsgrundlagen: § 81 Abs 2 StVO; § 1311 ABGB; § 1320 ABGB
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