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Entscheidungen zum deutschen Schadenersatzrecht 2011/1: Kein Verjährungsbeginn des Regressanspruchs der Pflegekasse wegen Kenntnis des Unfalls durch den gleichen Sachbearbeiter aus der Bearbeitung des Regresses für die gesetzliche Krankenversicherung

ZivilprozessrechtJudikaturo. Univ.-Prof. Dr. Christian Huber, Technische Hochschule Aachen (Bearbeitung)ZVR 2011/133ZVR 2011, 210 - 211 Heft 6 v. 1.6.2011

Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidung hatte sich der deutsche BGH mit Verjährungsfragen bei Regressansprüchen einer Pflegekasse zu befassen.

Rechtsgrundlagen: § 199 dBGB; § 843 dBGB; § 116 dStGB; § 4 Abs 1 dStGB; § 46 Abs 2 d SGB

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