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Verkehrspsychologische Stellungnahmen, amtsärztliches Gutachten muss sich mit ihnen auseinandersetzen

Verkehrsrecht - StrassenverkehrsrechtJudikaturBearb. v. Dr. Gerhard Pürstl, Polizeipräsident in WienZVR 2011/73ZVR 2011, 138 Heft 4 v. 1.4.2011

Zusammenfassung: Vorliegendes Judikat thematisiert die Qualität eines amtsärztlichen Gutachtens näher und stellt insofern fest, dass es nicht ausreicht, verkehrspsychologische Stellungnahmen in einem Gutachten bloß zu erwähnen. Vielmehr hätte es einer inhaltlichen Auseinandersetzung bedurft, um ein taugliches Gutachten zu erstellen.

Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 FSG; § 8 FSG; § 24 Abs 1 FSG

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