Zusammenfassung: Vorliegender Beitrag widmet sich wettbewerbsrechtlichen Fragen in Bezug auf eine Internetwerbung für Verkehrscoachings. Strittig war dabei die Reichweite des Unterlassungsanspruchs in Hinblick auf die Durchführung vorgenannter Coachings durch nicht autorisierte Institutionen.