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Verpflichtung zur Ablieferung des Führerscheines, erst nach Eintritt der Vollstreckbarkeit des Entziehungsbescheides

VerkehrsrechtJudikaturBearb. v. Dr. Gerhard Pürstl, Polizeipräsident in WienZVR 2011/57ZVR 2011, 106 Heft 3 v. 1.3.2011

§ 29 Abs 3 FSG

Vorliegende Entscheidung widmet sich iZm der Vollstreckbarkeit eines Entziehungsbescheides einem Strafbescheid, der die Nichtablieferung eines Führerscheins sanktionierte.

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