Zusammenfassung: Der OGH ging in seiner Entscheidung der Frage nach, unter welchen Umständen ein Kaskoversicherer gegen den Leasinggeber bei Versicherungsbetrug zu einer Leistungskondiktion berechtigt ist.
Rechtsgrundlagen: § 1400 AGBG; § 1431 AGBG; § 74 VersVG; § 75 VersVG