Zusammenfassung: Das OLG Linz prüfte die Voraussetzungen für die Erlassung einer Strafverfügung iSd VStG. Er ging dabei auf die Frage ein, ob die Haltereigenschaft eines KfZs ausreicht, um den Schluss zu ziehen, dass der Halter am Tatort zur Tatzeit das KfZ gelenkt hatte.
Rechtsgrundlagen: § 45 VStG; § 1 AHG