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Haftung nach EKHG gegenüber betrunkenem Fahrgast

SchadenersatzrechtJudikaturZVR 2011/194ZVR 2011, 330 - 332 Heft 10 v. 1.10.2011

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung geht der OGH der Frage nach, wie sich das Verhalten eines betrunkenen Fahrgasts, der durch seine Körperhaltung auf den Lenker körperlich einwirkt, bei Vorliegen eines Unfalls haftungsrechtlich im Regime des EKHG auf den Fahrer auswirkt. Ist das Verhalten des betrunkenen Passagiers dem Lenker zuzurechnen?

Rechtsgrundlagen: § 7 EKHG; § 9 EKHG; § 1304 ABGB; § 1311 ABGB

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