§ 1325 ABGB; § 13 EKHG
Ernst Karner beleuchtet mit seinem Beitrag die Frage, welche Auswirkungen die Einnahme von Schmerzmedikamenten und partielle Schmerzunempfindlichkeit auf die Bemessung des Schmerzengeld haben. Sind diese Umstände iZm der Globalentschädigung und der Bemessung durch Tagsätze beachtlich?