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Ein- und Aussteigen, weitere Tätigkeiten nicht erlaubt

Judikaturübersicht VerwaltungVerkehrsrechtBearb. v. Dr. Gerhard Pürstl, Polizeipräsident in WienZVR 2010/99ZVR 2010, 213 Heft 6 v. 1.6.2010

§ 29b StVO

Mit vorliegendem Judikat stellt der VwGH klar, dass vom Wortlaut des § 29b StVO der Haltezeitraum auf das Ein- und Aussteigen, nicht aber auf weitere Tätigkeiten (Begleiten einem Zielort) erstreckbar ist.

VwGH 18.12.2009, 2009/02/0307

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