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Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Sondervereinbarung RID 7/2009 gemäß Abschnitt 1.5.1 des RID betreffend die Anforderungen an die Kennzeichnung in Sondervorschrift 188 für in Ausrüstungen eingebaute Knopfzel

VerkehrsrechtGesetzgebungBearb. v. Dr. Gerhard Pürstl, Polizeipräsident in WienZVR 2010/74ZVR 2010, 161 Heft 5 v. 1.5.2010

Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag informiert über die Kundmachung des Bundeskanzlers zum Geltungsbereich der multilateralen Sondervereinbarung RID 7/2009.

Rechtsgrundlagen: BGBl III 2010/10

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