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Feststellungsklage bei Störungen der sexuellen Erlebnisfähigkeit nach gynäkologischen Behandlungsfehler

ZivilprozessrechtJudikaturZVR 2010/87ZVR 2010, 179 - 181 Heft 5 v. 1.5.2010

Zusammenfassung: Das OLG Wien beschäftigte sich mit der Frage, ob mögliche Behandlungskosten aufgrund einer sexuellen Beeinträchtigung ein Feststellungsinteresse iSd § 228 ZPO rechtfertigen können.

Rechtsgrundlagen: § 228 ZPO

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