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Kein Abzug "neu für alt" bei Beschädigung eines 20 Jahre alten Schaltkastens einer Ampelanlage

SchadenersatzrechtJudikaturChristian Huber, RWTH Aachen (Anmerkung)ZVR 2010/59ZVR 2010, 139 - 141 Heft 4 v. 1.4.2010

Zusammenfassung: In vorliegendem Judikat hatte das Gericht über Schadenersatzansprüche in Bezug auf eine bereits ältere Ampelanlage zu entscheiden. Wie ist es zu rechtfertigen, dass dabei, bis auf einen Anteil für Wartungsarbeiten, kein Abzug "neu für alt" erfolgt?

Rechtsgrundlagen: § 1323 ABGB; § 1332 ABGB

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