§ 89a Abs 2 StVO
Der VwGH beschäftigte sich im Verfahren mit der Frage der Verhältnismäßigkeit einer Abschleppung eines KfZs iSd § 89a Abs 2. Er prüfte dabei auch, wie vorzugehen ist, wenn mehrere Fahrzeuge an einer Stelle rechtswidrig abgestellt waren und ob eine Behörde beim Abschleppen an eine bestimmte Reihenfolge gebunden ist.