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Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M206 fem Abschnitt 1.5.1 der Anlage A des ADR betreffend des besonderen Vorschriften für die Kennzeichnung von umweltgefährdenden Stoffen, BGBI III 2009/116 und 133

BundesrechtVerkehrsrechtBearb. v. Dr. Gerhard Pürstl, Polizeipräsident in WienZVR 2010/24ZVR 2010, 58 Heft 2 v. 1.2.2010

Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag informiert über das Inkrafttreten der multilateralen Vereinbarung M206 durch das BGBl III 2009/116 und 133.

Rechtsgrundlagen: BGBl III 2009/116

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