§ 24 Abs 1 FSG; § 25 Abs 1 FSG; § 25 Abs 3 FSG
Der VwGH beschäftigte sich mit der Rechtwidrigkeit eines Bescheids, durch den eine Lenkerberechtigung für die Dauer von 3 Monaten gerechnet ab der Zustellung des Bescheids entzogen wurde. Im Anlaßfall hatte es der Lenker nach einem Unfall unterlassen, Erste Hilfe dem verunfallten Opfer zu leisten, ferner war er nach dem Unfall vom Unfallort geflüchtet.