Zusammenfassung: Das LGZ Wien beschäftigte sich mit der Frage, welcher Ersatz geleistet werden muß, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert eines Kfzs übersteigen.
Rechtsgrundlagen: § 1323 ABGB; § 1332 ABGB
Zusammenfassung: Das LGZ Wien beschäftigte sich mit der Frage, welcher Ersatz geleistet werden muß, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert eines Kfzs übersteigen.
Rechtsgrundlagen: § 1323 ABGB; § 1332 ABGB