Zusammenfassung: Geprüft wurde, ob aus der Bestimmung des § 90 Abs 2 StVO im Hinblick auf die Privilegierung von Vermessungsarbeiten die Befugnis abgeleitet werden kann, den Verkehr bei einer Straßenbaustelle anzuhalten.
Rechtsgrundlagen: § 36 Abs 2 StVO; § 37 StVO; § 90 Abs 2 StVO; § 1304 ABGB