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Multilateralen Vereinbarung RID 3/2010 gemäß Abschnitt 1.5.1 RID über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten, BGBL III 2010/90

VerkehrsrechtGesetzgebungBearb. v. Dr. Gerhard Pürstl, Polizeipräsident in WienZVR 2010/176ZVR 2010, 364 Heft 11 v. 1.11.2010

Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag zeigt das Inkrafttreten der multilateralen Vereinbarung RID 3/2010 gemäß Abschnitt 1.5.1 RID über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten, per 2.8.2010 an.

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