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§ 103 Abs 2 KFG

VerwaltungsrechtAufsatzDr. Gerhard PürstlZVR 2009/162ZVR 2009, 309 Heft 9 v. 1.9.2009

§ 42 Abs 2 Z 3 VwGG; § 103 Abs 2 KFG

Der VwGH prüfte, ob eine Behörde berechtigt ist, falsche Angaben eines beschuldigten Verkehrsteilnehmers als unrichtig zu qualifizieren, wenn dieser die Glaubhaftmachung der Existenz einer Person und seinen Aufenthalt grundlos verweigert.

VwGH 23.1.2009, 2008/02/0030; VwGH 19.4.1989, 88/02/0210

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