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Tod der Partei, Gegenstandslosigkeit des Erziehungsverfahrens

RechtsprechungStrassenverkehrsrechtZVR 2009/58ZVR 2009, 141 - 142 Heft 4 v. 1.4.2009

Zusammenfassung: Der VwGH ging der Frage nach, welche Folgen der Tod einer Partei im Entziehungsverfahren hat und welche Auswirkungen dies auf einen etwaigen Aufwandersatz hat.

Rechtsgrundlagen: § 24 Abs 1 Z 1 FSG

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