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Brauchtumsveranstaltung, Krampuslauf, Verkehrssicherungspflichten

RechtsprechungSchadenersatzrechtAnm. v. SChef Hon. Prof. Georg Kathrein, WienZVR 2009/221ZVR 2009, 403 - 406 Heft 12 v. 1.12.2009

§ 863 ABGB; § 1295 ABGB; § 1311 ABGB; § 17 Abs 1 Salzburger Veranstaltungsgesetz 1997; § 17 Abs 7 Salzburger Veranstaltungsgesetz 1997

Die beschriebene Entscheidung hatte vor allem Fragen des Sorgfaltsmaßstabs bei Brauchtumsveranstaltungen und Grenzen der Verschuldenshaftung zu thematisieren. Der Sachverhalt beinhaltete dabei die Verletzung einer Person im Rahmen eines Krampuslaufs.

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