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Verunstaltungsentschädigung für schwerst verletzte 62-jähirge Pensionistin

RechtsprechungSchadenersatzrechtAnm. v. Univ. Prof. Dr. Christian Huber, RWTH AachenZVR 2009/208ZVR 2009, 375 - 378 Heft 11 v. 1.11.2009

Zusammenfassung: Das OLG Wien prüfte, welche Kriterien für die Bemessung einer Verunstaltungsentschädigung herangezogen werden müssen und wie dies bei einer schweren Verletzung einer 62jährigen Pensionistin zu bewerten ist.

Rechtsgrundlagen: § 1326 ABGB

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