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Keine Haftung des SV bei GA mit Risikohinweis

VerkehrsrechtJudikaturAnm. v. Univ.-Prof. Dr. Christian Huber, RWTH AachenZVR 2009/174ZVR 2009, 340 - 343 Heft 10 v. 1.10.2009

Zusammenfassung: Im vorliegenden Fall wird die Haftung eines aufgrund eines Verkehrsunfalls nicht lege-artis erstellten Sachverständigengutachtens thematisiert. Beachtlich ist vor allem die textliche Formulierung und wie der SV im Falle unzureichender Unterlagen durch den Gutachten-Besteller zu reagieren hat.

Rechtsgrundlagen: § 1299 ABGB

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