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Vorrangverletzung, Sachverhalt muss konkretisiert sein

VerkehrsrechtJudikaturBearb. v. Dr. Gerhard Pürstl, Polizeipräsident in WienZVR 2009/177ZVR 2009, 344 - 345 Heft 10 v. 1.10.2009

§ 19 Abs 7 StVO

Bei der Beurteilung einer Vorrangverletzung wird vom VwGH als zwingend zu konkretisierendes Sachverhaltselement die Feststellbarkeit der Entfernung der kollidierenden Fahrzeuge so wie die ungefähre Geschwindigkeit erachtet.

VwGH 27.2.2009, 2008/02/0048

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