§ 1 Abs 3 FSG; § 37 Abs 1 und 2 FSG; § 19 VStG
Der VwGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob eine Verhängung einer Freiheitsstrafe wegen Lenkens ohne Lenkerberechtigung rechtmäßig war. Der Beschwerdeführer wies bereits eine nicht getilgte primäre Freiheitsstrafe wegen Übertretung des § 1 Abs 3 FSG auf.