§ 31 Abs 2 VStG; § 32 Abs 2 VStG
Der VwGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob eine in einem Verfahren wegen Übertretung von § 19 Abs 4 und 7 StVO erfolgte Einvernahme der Unfallbeteiligten und der Beschwerdeführerin durch die Gendarmerie eine taugliche Verfolgungshandlung darstellt.