§ 5 Abs 1 StVO
Der VwGH hatte sich mit einer Nachtrunkbehauptung iZm einem Alkoholdelikt zu befassen. Der bestrafte Beschwerdeführer rügte die Unterlassung der Einvernahme weiterer Zeugen als Verfahrensmangel.
VwGH 7.9.2007, 2006/02/0221
§ 5 Abs 1 StVO
Der VwGH hatte sich mit einer Nachtrunkbehauptung iZm einem Alkoholdelikt zu befassen. Der bestrafte Beschwerdeführer rügte die Unterlassung der Einvernahme weiterer Zeugen als Verfahrensmangel.
VwGH 7.9.2007, 2006/02/0221