§ 82 Abs 1 StVO; § 9 VStG
Der VwGH hatte zu entscheiden, ob ein verantwortlicher Beauftragter, in dessen Anstellungsvertrag festgelegt ist, dass ihm die Verantwortung für die strikte Einhaltung aller gewerbepolizeilichen und sonstigen Vorschriften obliegt, auch für die Einhaltung StVO verantwortlich ist.