§ 333 ASVG
Der OGH hatte zu entscheiden, wann bei Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer das Haftungsprivileg von ihnen in Anspruch genommen werden kann. im gegenständlichen Fall stürzte eine Rennläuferin beim Abfahrtstraining.
OGH 19.10.2006, 3 Ob 24/06k