§ 1313a ABGB; § 1315 ABGB; § 1319a ABGB
Der OGH hatte zu entscheiden, ob Gehsteige, die im Eigentum des Liegenschaftseigentümers stehen, von der Streupflicht des § 93 Abs 1 StVO erfasst sind. Weiters ging es um die Frage der Haftung. Im gegenständlichen Fall hatte der Liegenschaftseigentümer die Streupflicht an den Mieter der Liegenschaft übertragen, und dieser übertrug die Streupflicht an einen Arbeitnehmer.