Zusammenfassung: Das OLG Graz hatte die Verschuldensteilung bei einem Verkehrsunfall zu bestimmen. Ein Lenker begang eine Vorrangverletzung, und der Bevorrangte fuhr mit einer ca 10% überhöhten Geschwindigkeit. Zudem hatte er stressbedingt ein " Blackout".
Rechtsgrundlagen: § 19 StVO; § 20 StVO; § 58 StVO; § 1304 ABGB