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Wrackbörse hat keinen verbindlichen Charakter

RechtsprechungSchadenersatzrechtZVR 2008/243ZVR 2008, 504 - 505 Heft 12 v. 1.12.2008

Zusammenfassung: Das LGZ Wien hatte sich mit der Frage zu befassen, ob ein Geschädigter, der es unterlässt, Kontakt mit dem Bestbieter der sog "Wrackbörse" aufzunehmen, gegen die Schadensminderungspflicht verstößt.

Rechtsgrundlagen: § 1304 ABGB; § 1323 ABGB; § 1332 ABGB

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