§ 7 Abs 1 Z 2 FSG
Nur die begründete Annahme der weiteren Straffälligkeit rechtfertigt die Annahme der Verkehrsunzuverlässigkeit.
VwGH 17.10.2006, 2003/11/0281
§ 7 Abs 1 Z 2 FSG
Nur die begründete Annahme der weiteren Straffälligkeit rechtfertigt die Annahme der Verkehrsunzuverlässigkeit.
VwGH 17.10.2006, 2003/11/0281