§ 7 Abs 3 FSG; § 7 Abs 4 FSG; § 24 Abs 1 Z 1 FSG; § 25 Abs 3 FSG
Die Anordnung des Entzugs der Lenkerberechtigung mit Rechtskraft des Entziehungsbescheids setzt das weitere Vorliegen der Verkehrsunzuverlässigkeit für mindestens drei Monate voraus.
VwGH 17.10.2005, 2006/11/0120