Zusammenfassung: Der OGH bejaht die Maßgeblichkeit der FIS-Pistenregeln und der POE-Regeln auch außerhalb der Schipiste und konkretisiert die Sorgfaltspflichten eines Schifahrers bei Befahren einer Gegensteigung.
Rechtsgrundlagen: § 1295 Abs 1 ABGB
Schlagwörter: