§ 84 Abs 2 StVO; § 84 Abs 3 StVO; § 84 Abs 4 StVO
Von einem Beseitigungsauftrag bezüglich verbotener Werbetafeln oder Ankündigungen kann nur bei vorliegen einer Ausnahmegenehmigung abgesehen werden.
VwGH 20.06.2006, 2006/02/0125; VwGH 24.01.2006, 2005/02/0253