§ 24 Abs 4 FSG
Eine Überprüfung der Rechtsgültigkeit eines Aufforderungsbescheids ist im Entziehungsverfahren nicht mehr möglich.
VwGH 23.05.2006, 2004/11/0230; VwGH 20.10.2005, 2005/11/0158
§ 24 Abs 4 FSG
Eine Überprüfung der Rechtsgültigkeit eines Aufforderungsbescheids ist im Entziehungsverfahren nicht mehr möglich.
VwGH 23.05.2006, 2004/11/0230; VwGH 20.10.2005, 2005/11/0158