§ 24 Abs 1 FSG; § 25 Abs 2 FSG; § 27 Abs 1 Z 1 FSG
Sofern die Entzugsdauer mit der Dauer der gesundheitlichen Nichteignung gleichgestellt wurde, muss die Wiedererlangung der gesundheitlichen Eignung auch die Beendigung der Entzugsdauer zur Folge haben.
VwGH 23.05.2006, 2003/11/0061