§ 24 Abs 4 FSG
Im gegenständlichen Fall ging es um die Zulässigkeit einer Formalentziehung nach § 24 Abs 4 FSG, die erfolgte, obwohl der Betreffende die entsprechende Anordnung befolgt hatte.
VwGH 15.5.2007, 2006/11/0233
§ 24 Abs 4 FSG
Im gegenständlichen Fall ging es um die Zulässigkeit einer Formalentziehung nach § 24 Abs 4 FSG, die erfolgte, obwohl der Betreffende die entsprechende Anordnung befolgt hatte.
VwGH 15.5.2007, 2006/11/0233