§ 102 Abs 1 KFG; § 44a Z 1 VStG
Der Vorwurf der unterlassenen Prüfung der Vorschriftsmäßigkeit eines Kfz vor dessen Inbetriebnahme muss im Bescheidspruch nicht näher konkretisiert werden.
VwGH 25.5.2007, 2007/02/0133
§ 102 Abs 1 KFG; § 44a Z 1 VStG
Der Vorwurf der unterlassenen Prüfung der Vorschriftsmäßigkeit eines Kfz vor dessen Inbetriebnahme muss im Bescheidspruch nicht näher konkretisiert werden.
VwGH 25.5.2007, 2007/02/0133