§ 1 Abs 1 StVO; § 5 Abs 1 StVO
Ein Parkplatz, der von Fußgängern benützt werden darf, ist trotz Kennzeichnung als " Privatgrund" als Strasse mit öffentlichem Verkehr zu qualifizieren.
VwGH 30.4.2007, 2006/02/0305
§ 1 Abs 1 StVO; § 5 Abs 1 StVO
Ein Parkplatz, der von Fußgängern benützt werden darf, ist trotz Kennzeichnung als " Privatgrund" als Strasse mit öffentlichem Verkehr zu qualifizieren.
VwGH 30.4.2007, 2006/02/0305