Zusammenfassung: Sofern infolge eines Verkehrsunfalls die Betreuung eines Haustieres nicht möglich ist, kann ein Schadenersatzanspruch für die verhinderte Pflege geltend gemacht werden.
OLG Innsbruck, 08.03.2006, 1 R 160/05x
Rechtsgrundlagen: § 1325 ABGB