Zusammenfassung: Der Autor bespricht eine Entscheidung des OLG Köln, in der dieses die Zulässigkeit einer Direktklage gegen eine ausländische Kfz-Haftpflichtversicherung am Gericht des Geschädigtenwohnsitzes befürwortete und informiert über eine Rechtsänderung in der 5. Kfz-Haftpflichtversicherungs-RL, die die internationale Zuständigkeit in diesem Bereich in eben diesem Sinne regelt.