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Bundesrecht - MeldeVO-Eisb 2006

VerkehrsrechtGerhard PürstlZVR 2006/150ZVR 2006, 411 Heft 9 v. 1.9.2006

Zusammenfassung: Information über eine VO des BMVIT, in der das Ausmaß und die Formalvorschriften für Störungsmeldungen von Eisenbahnunternehmen an die Unfalluntersuchungsstelle des Bundes konkretisiert werden.

Rechtsgrundlagen: MeldeVO-Eisb 2006, BGBl II 2006/279

Stichworte: in Kraft getreten am 28.07.2006

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