Zusammenfassung: Information über eine VO des BMVIT, in der das Ausmaß und die Formalvorschriften für Störungsmeldungen von Eisenbahnunternehmen an die Unfalluntersuchungsstelle des Bundes konkretisiert werden.
Rechtsgrundlagen: MeldeVO-Eisb 2006, BGBl II 2006/279
Stichworte: in Kraft getreten am 28.07.2006