Zusammenfassung: Der Autor informiert über eine Novellierung des Konsulargebührengesetzes, die Touristen, die grob schuldhaft in eine Gefahrensituation im Ausland geraten und besondere Schutz- bzw Rettungsmaßnahmen der österreichischen Vertretungsbehörden benötigen, eine Kostenersatzpflicht auferlegt. In diesem Zusammenhang erläutert er auch, welche Umstände ein grobes Verschulden indizieren und nimmt weiters zu den Schranken der Ersatzpflicht und der möglichen Minderung der Ersatzforderung in Härtefällen Stellung.