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OGH, 28.09.2005, 7 Ob 194/05p (Zivilrecht)

ZivilrechtGeorg Kathrein; Lukas Bauer, Institut für Staats- und Verwaltungsrecht Universität Wien (Glosse)ZVR 2006/91ZVR 2006, 285 - 288 Heft 5 v. 1.5.2006

§ 932 Abs 4 ABGB

Der OGH erörtert, dass der Bestand eines geringfügigen Mangels iSd § 932 Abs 4 ABGB anhand einer einzelfallbezogenen, objektiven Interessensabwägung der Vertragspartner des jeweiligen Vertrages beurteilt wird. Vibrationsgeräusche und ein fahrtrichtungswidriger Geradeauslauf eines fabriksneuen Pkw berechtigen den Käufer zur Wandlung.

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