Zusammenfassung: Die Autorinnen präsentieren Auszüge einer Studie des KfV, das sich mit der Fahrtauglichkeit von Personen in Substitutionsbehandlung und den Voraussetzungen zur Wiedererteilung der Lenkerberechtigung auseinander setzte. In einer Analyse der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit der Substituierten wird dabei nachgewiesen, dass die verpflichtende Stellungnahme eines Facharztes zur Beurteilung der gesundheitlichen Eignung nicht genügt, weshalb eine zusätzliche Überprüfung durch einen Verkehrspsychologen angeregt wird.